verkehrswertgutachten

DIE AUSFÜHRLICHSTE FORM DES GUTACHTENS

Wann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB ist die ausführlichste Form eines Gutachtens. Neben einer detaillierten Objektbeschreibung enthält es zwei Wertermittlungsverfahren, eine ausführliche Begründung des ermittelten Wertes, die Berücksichtigung von Rechten und Lasten sowie eine umfangreiche Darstellung der Anlagen.  Anlässe für ein Verkehrswertgutachten sind z.B.: 

  • Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung oder Erbschaft
  • generelle Uneinigkeiten

Der wichtigste Unterschied zum Kurzgutachten besteht darin, dass ein Verkehrswertgutachten vor Gericht und Finanzbehörden Bestand hat

 

Eine Auflistung der benötigten Unterlagen für ein Verkehrswertgutachten finden Sie hier

AUFWAND

Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten bemisst sich nach dem Verkehrswert des Objektes. Die Honorartabelle hierzu wird Ihnen vor der Beauftragung zur Verfügung gestellt.  

 

Sprechen Sie mich an, gerne erläutere ich Ihnen die Einzelheiten. 

ZUSATZLEISTUNGEN

Die Bewertung von ggf. vorliegenden Baulasten (z.B. Abstandsflächenbaulast) sowie Rechten und Lasten im Grundbuch (z.B. Wegerecht) kann auf Wunsch zusätzlich erfolgen. Der Aufwand wird mit einem Aufschlag auf die Pauschale berücksichtigt.

 

Fehlende Unterlagen können auf Wunsch mit einer Vollmacht von mir beschafft werden. Die dafür anfallenden Gebühren werden der Pauschale aufgeschlagen bzw. die Rechnung der jeweiligen Behörde Ihnen direkt übermittelt. Die Unterlagen stehen Ihnen anschließend selbstverständlich zur Verfügung.

 

Sie erhalten eine gedruckte Ausfertigung sowie auf Wunsch ein PDF des Kurzgutachtens. Weitere Ausfertigungen sind gegen Aufpreis möglich.