Wenn Sie ein Gutachten benötigen, das nicht vor Gericht oder Behörden Bestand haben muss, ist ein Kurzgutachten eine passende und kostengünstigere Alternative für Sie. Mögliche Situationen für ein Kurzgutachten sind:
Der Unterschied zu einem Verkehrswertgutachten liegt darin, dass die Objektbeschreibung, Erläuterung des Wertermittlungsverfahrens sowie enthaltene Anlagen verkürzt dargestellt werden. Das Ergebnis des Immobilienwertes ist das gleiche. Die Berechnung erfolgt hier jedoch nur durch die Anwendung eines einzelnen Wertermittlungsverfahrens, das typisch für die Objektart ist. Die Bewertung von ggf. vorliegenden Baulasten und im Grundbuch eingetragenen Rechten und Lasten kann zusätzlich beauftragt werden. Auch Auskünfte aus dem Denkmalschutzbuch und dem Altlastenkataster sind im Kurzgutachten nicht enthalten und können ebenfalls zusätzlich in Auftrag gestellt werden.
Eine Auflistung der benötigten Unterlagen zur Erstellung eines Kurzgutachtens finden Sie hier.
Das Honorar für ein Kurzgutachten wird abhängig von Objektart, Entfernung und Zusatzleistungen pauschal berechnet. Nach einem Erstgespräch erhalten Sie einen Auftrag mit dem entsprechenden Angebot.
Sprechen Sie mich an, gerne erläutere ich Ihnen die Einzelheiten.
Die Bewertung von ggf. vorliegenden Baulasten (z.B. Abstandsflächenbaulast) sowie Rechten und Lasten im Grundbuch
(z.B. Wegerecht) kann auf Wunsch zusätzlich erfolgen. Der Aufwand wird mit einem Aufschlag auf die Pauschale berücksichtigt.
Fehlende Unterlagen können auf Wunsch mit einer Vollmacht von mir beschafft werden. Die dafür anfallenden Gebühren sowie der Zeitaufwand werden der Pauschale aufgeschlagen bzw. die Rechnung der jeweiligen Behörde Ihnen direkt übermittelt. Die Unterlagen stehen Ihnen anschließend selbstverständlich zur Verfügung.
Sie erhalten eine gedruckte Ausfertigung sowie ein PDF des Kurzgutachtens. Weitere Ausfertigungen sind gegen Aufpreis möglich.